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Vorführwagen
SUV/Geländewagen
Diesel
Automatik
(SWP) SNOW WHITE PEA
1.230 km
EZ 01.08.2023
142 kW (193 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
49.990 €
Vorführwagen
Kleinwagen
Benzin (Super)
Automatik
PERENNIALGRAU
5.926 km
EZ 01.10.2023
88 kW (120 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
25.990 €
Vorführwagen
Kleinwagen
Benzin (Super)
Automatik
(BEG) SIGNALROT MET.
3.790 km
EZ 01.10.2023
74 kW (101 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
21.990 €
Vorführwagen
SUV/Geländewagen
Elektro
Automatik
(KGL) STAHLGRAUM MET.
1.875 km
EZ 01.08.2023
150 kW (204 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
37.490 €
Vorführwagen
SUV/Geländewagen
Hybrid (Diesel/Elektro)
Automatik
Arctic White
3.140 km
EZ 01.08.2023
187 kW (254 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
54.980 €
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2

*) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.


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